Nursing staff regulation

How well are the nursing staff regulations met? Here you will find information on the nursing staff regulation as a nursing staff assessment instrument and on nursing staff lower limits (PpUG) according to the Nursing Staff Lower Limits Ordinance (PpUGV).

Description Value
Care sensitive area Intensivmedizin
Ward eine neurologische Intensivstation
Shift Nachtschicht
Monthly fulfilment rate 75,00 %
Exceptional circumstances 9
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Description Value
Care sensitive area Intensivmedizin
Ward eine neurologische Intensivstation
Shift Tagschicht
Monthly fulfilment rate 83,00 %
Exceptional circumstances 12
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Description Value
Care sensitive area Intensivmedizin
Ward eine neurologische Intensivstation
Shift Nachtschicht
Shift-related fulfilment level 73,00 %
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140aSGB V).
Description Value
Care sensitive area Intensivmedizin
Ward eine neurologische Intensivstation
Shift Tagschicht
Shift-related fulfilment level 67,00 %
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).