Relevant to this:
| Professional group | Number | Explanation |
|---|---|---|
| Number (total) | 832,72 | |
| Staff in direct employment | 832,72 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Staff not in direct employment | 0,00 | |
| Out-patient care staff | 167,54 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| In-patient care staff | 665,18 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Prevailing collectively agreed weekly working hours | 42,00 |
| Professional group | Number | Explanation |
|---|---|---|
| Number (total) | 438,55 | |
| Staff in direct employment | 438,55 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Staff not in direct employment | 0,00 | |
| Out-patient care staff | 88,50 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| In-patient care staff | 350,05 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Prevailing collectively agreed weekly working hours | 42,00 |
| Professional group | Number | Explanation |
|---|---|---|
| Number (total) | 5,59 | |
| Staff in direct employment | 5,59 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Staff not in direct employment | 0,00 | |
| Out-patient care staff | 0,91 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| In-patient care staff | 4,68 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Professional group | Number | Explanation |
|---|---|---|
| Number (total) | 5,58 | |
| Staff in direct employment | 5,58 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Staff not in direct employment | 0,00 | |
| Out-patient care staff | 0,91 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| In-patient care staff | 4,67 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |